Welche Baugenehmigungen sind für Spielgeräte notwendig?

Ob Spielturm, Stelzenhaus oder Klettergerüst – viele Eltern fragen sich beim Aufbau im Garten: Brauche ich dafür eigentlich eine Baugenehmigung? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. In diesem Beitrag erfährst du, wann du ein Spielgerät genehmigungsfrei aufstellen kannst und wann du besser vorher beim Bauamt nachfragst.

  1. Braucht man eine Baugenehmigung für Spielgeräte?
  2. Wovon hängt die Genehmigungspflicht ab?
  3. Typische Grenzwerte & Richtlinien
  4. Wann ist keine Genehmigung nötig?
  5. Tipps für die Praxis

Braucht man eine Baugenehmigung für Spielgeräte?

Grundsätzlich gelten Spielgeräte wie Schaukeln, Spieltürme oder Rutschen in den meisten Bundesländern als „bauliche Anlagen geringer Bedeutung“. In vielen Fällen dürfen sie genehmigungsfrei errichtet werden – besonders bei Einfamilienhäusern.

ABER: Es gibt Ausnahmen! Denn ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab – darunter Größe, Höhe, Abstand zur Grenze und Landesrecht.

Wovon hängt die Genehmigungspflicht ab?

Ob du eine Baugenehmigung brauchst, hängt ab von:

  • Bundesland: Jedes hat eigene Bauordnungen
  • Größe und Höhe: Z. B. mehr als 2–3 m Gesamthöhe oder Plattformhöhe
  • Abstand zur Grundstücksgrenze: Meist mind. 3 m notwendig
  • Nutzung: privat oder gewerblich (z. B. Kita, Ferienhaus)
  • optische Wirkung: z. B. bei großen Stelzenhäusern mit Dach oder Umwehrung

Tipp: In manchen Bundesländern sind Spielgeräte bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei, solange sie keine „wesentliche Wirkung“ auf das Umfeld haben.

Typische Grenzwerte & Richtlinien

Kriterium Richtwert (je nach Bundesland)
Maximale Gesamthöhe 2,50 m bis 3,00 m
Plattformhöhe ohne Geländer 1,00 m bis 1,50 m
Abstand zur Grundstücksgrenze mind. 2–3 m empfohlen
Fundament oder festes Dach kann genehmigungspflichtig sein

Wichtig: Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung – informiere dich unbedingt bei deinem zuständigen Bauamt oder in der Landesbauordnung.

Wann ist keine Genehmigung nötig?

In diesen Fällen kannst du meist auf eine Genehmigung verzichten:

  • Spielgeräte stehen frei im Garten und nicht an der Grundstücksgrenze
  • Die Höhe bleibt unter den zulässigen Maximalwerten
  • Sie werden rein privat genutzt
  • Es gibt keine Beschwerden oder Sichtbeeinträchtigung für Nachbarn

Wenn du dir unsicher bist: Lieber eine Bauvoranfrage stellen oder ein kurzes Gespräch mit dem Bauamt führen – das spart später Ärger.

Tipps für die Praxis

  • Dokumentation: Bewahre Aufbauanleitungen, Skizzen und Maßangaben gut auf
  • Freundliche Nachbarn: Informiere sie vorab – besonders bei höher gebauten Geräten
  • Geräusche & Sichtschutz: Plane so, dass der Spielbereich für alle angenehm bleibt
  • Materialwahl & Sicherheit: Achte auf DIN EN 71-zertifizierte Produkte

Verwandle deinen Garten in einen Abenteuerspielplatz, der euch auch gefällt – ganz ohne Stress, mit sicherem Gefühl und gut geplanter Basis.

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Ob Spielhaus, Turm oder Schaukel – mit dem passenden Wissen zur Baugenehmigung steht deinem Projekt nichts im Weg. Ermögliche deinen Kindern körperliche Entwicklung mit aktivem und gesundem Spielen – ganz entspannt und rechtssicher im eigenen Garten.

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